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BFH 25.05.2004 VIII R 6/01, NWB 35/2004 S. 276

Einkommensteuer | Herstellung eines bautechnischen Neubaus (§ 7 Abs. 5, § 7a Abs. 5, § 7i Abs. 1, 2 EStG)

Zu den Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i. S. von § 7 Abs. 5 EStG hat der entschieden. Er führt aus: Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG können nur für Neubauten in Anspruch genommen werden. Dies setzt in Umbaufällen voraus, dass entweder die bisher vorhandene Gebäudesubstanz – mit Rücksicht auf die für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteile (z. B. Fundamente, tragende Innen- und Außenmauern, Geschossdecken, Dachkonstruktion) – nicht mehr nutzbar war (sog. Vollverschleiß) oder – sofern dies nicht gegeben ist – dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude in bautechnischer Hinsicht das Gepräge geben. Auch in letzterem Falle führt der (grundlegende) Umbau des Gebäudes nur dann zu einem Neubau, wenn die tragenden Gebäudeteile in zumindes...BStBl 2003 II S. 916