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KG | Gestaltungsmissbrauch durch abweichendes Wj bei Betriebsaufspaltung
Legt eine GmbH & Co. KG, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Grundbesitz an eine Schwesterpersonengesellschaft (Betriebsgesellschaft) vermietet, ohne außersteuerliche Gründe ihr Wj abweichend von dem Wj der Betriebsgesellschaft fest, so dass eine Steuerpause eintritt, liegt hierin gem. (BFH/NV 2004 S. 936) ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.