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BBK 16/2004 S. 4427

Teilwert eines kapitalersetzenden Darlehens

Forderungen der Besitzgesellschafter, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aus der Darlehensgewährung der Gesellschafter gegenüber der Betriebsgesellschaft resultieren und als eigenkapitalersetzend anzusehen sind, können gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 13/04) nicht entsprechend dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wegen fehlender Verzinsung, sondern erst bei erkennbarer Erfolglosigkeit der Belebungsmaßnahmen auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden.

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