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Bewertung von teilfertigen Bauten auf fremdem Grund und Boden
Gem. dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob die von der FinVerw im , BStBl I S. 1514, vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage entspricht. ▶ Hinweis: Der Beschluss ist im Rahmen einer AdV ergangen. Im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren bleibt somit abzuwarten, wie der BFH die Bewertung teilfertiger Bauten entscheidet.