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OLG Düsseldorf 27.05.2004 10 U 191/03, NWB 34/2004 S. 273

Versicherungsrecht | Haftungsbeschränkung auf Selbstbeteiligung Verwahrung eines Autoschlüssels im Rucksack

Eine versicherungsrechtliche Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung des Mieters eines Kfz erstreckt sich auch auf den Fall des Diebstahls des Fahrzeuges. Der Kfz-Mieter handelt nicht grob fahrlässig, wenn er den Fahrzeugschlüssel in einem mitgeführten Rucksack verwahrt und das Fahrzeug nach Entwendung des Rucksacks ebenfalls gestohlen wird. Demgemäß haftet der Mieter nur in Höhe des vereinbarten Selbstbeteiligungsanteils (, NJW-RR 2004, 971).