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BFH 18.05.2004 VI R 70/98, NWB 34/2004 S. 271

Lohnsteuer | weitere regelmäßige Arbeitsstätte eines vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit eingesetzten Arbeitnehmers (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)

Erbringt ein AN seine Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er nach dem dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn sich die auswärtige Tätigkeit im Vergleich zur Arbeit an der (bisherigen) regelmäßigen Tätigkeitsstätte als untergeordnet darstellt (insoweit gegen Abschn. 25 Abs. 3 Satz 2 LStR 1984 und 1987, Abschn. 37 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Satz 3 LStR 1990). Die sog. Dreimonatsregelung in den vorgenannten Abschnitten der LStR hat der BFH u. a. in seinen Urt. v. - VI R 180/88 (BStBl 1990 II S. 863), v. - VI R 2/92 (BStBl 1995 II S. 137) und v. - VI R 38/93 (BStBl 1997 II S. 95) im Grundsatz bestätigt. Voraussetzung für die Begründung einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte ist jedoch...