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FG Düsseldorf 04.06.2004 18 K 879/03 E, NWB 34/2004 S. 271

Lohnsteuer | Navigationsgerät im Dienstfahrzeug keine Sonderausstattung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Nr. 45 EStG)

Die Anschaffungskosten für ein in ein Dienstfahrzeug eingebautes Navigationsgerät werden bei der Berechnung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Fahrzeugs nicht mit einbezogen. Das FG Düsseldorf stufte das satellitengestützte Navigationsgerät in seinem Urt. v. - 18 K 879/03 E als Telekommunikationsgerät i. S. des § 3 Nr. 45 EStG und nicht als Sonderausstattung i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1, 2 EStG ein.