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FG Saarland 26.05.2004 1 K 284/02, NWB 34/2004 S. 270

Einkommensteuer | Fremdvergleich bei Darlehens- und Mietvertrag mit der Mutter (§ 12 EStG)

Überlässt die Mutter des Stpfl. diesem ein Darlehen zur Finanzierung eines Einfamilienhauses, das anschließend der Mutter mietweise überlassen wird, sind beide Vereinbarungen (Darlehens- und Mietvertrag) wegen des bestehenden Zusammenhangs einheitlich zu beurteilen (). Dabei sprechen gegen die steuerliche Anerkennung folgende Umstände: Nichtdurchführung des Darlehensvertrags in der Anfangsphase, Gewährung des Darlehens ohne Tilgungsvereinbarung und ohne dingliche Sicherheit, Vereinbarung eines Mietvertrags auf die Lebenszeit der Mutter.