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NWB Nr. 34 vom Seite 2625

Private Grundstücksveräußerung oder gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer Gesellschaft?

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bruno Gassner und und Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Steuerberater Alf Andrews, Stuttgart

In einem kürzlich ergangenen Urt. hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, ob bei Zwischenschaltung einer GmbH ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Darüber hinaus nahm der BFH in einer weiteren Entscheidung zur Bilanzierung der Ansprüche aus der Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen Stellung.

Die Grundsatzentscheidung des III. Senats des (NWB EN-Nr. 773/2004) zum gewerblichen Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH soll zum Anlass genommen werden, insgesamt einen Überblick zu den denkbaren gestalterischen Abschirmversuchen mit Hilfe von Gesellschaften zu geben und deren Konsequenzen aufzuzeigen.

1. Die Drei-Objekt-Grenze als einfache Richtschnur

Grundsätzlich wird der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht mehr als drei Objekte veräußert werden, bei denen ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Anschaffung, Errichtung und Modernisierung einerseits sowie Veräußerung andererseits besteht. Diesem erstmals vom VIII. Senat des BFH in seinem Urt. v. - VIII R 317/82 (BStBl 1988 II S. 244) angelegten Maßstab haben sich der I...BStBl 2002 II S. 291