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BBV 8/2004 S. 8

Einräumung einer Mitberechtigung an Wertpapierdepot

Erhält ein Steuerpflichtiger von seinem Bruder eine Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot eingeräumt, liegt darin eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger etwas anderes ergibt. Eine solche vom Regelfall abweichende Vereinbarung muss vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden ( - 4 K 3240/02).