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BBV 8/2004 S. 6

Eigenheimzulage: Höhe des Fördergrundbetrages bei alleiniger Nutzung einer Wohnung durch Miteigentümer

Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu. Gemäß BFH, Urt. v. TAAAA-8303419. 5. 2004 - III R 29/03, widerspricht die Anweisung in Rz. 66 des BMF-Schr. v. (BStBl 1998 I S. 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt.