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BBV 8/2004 S. 4

Wohnungserwerb unter Familienangehörigen

Erwirbt eine Steuerpflichtige eine Wohnung von ihrer Tochter, können gemäß - 7 K 37/01 (Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 70/03), Kaufpreiszahlungen, die bereits vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages geleistet worden sind, steuerrechtlich nicht als Kaufpreiszahlungen anerkannt werden, da unter fremden Dritten vorzeitige Zahlungen nicht üblich sind. Die Übernahme von Verpflichtungen, die über die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgehen, sind i. d. R. nur durch verwandtschaftliche Verbundenheit zu erklären und daher steuerlich unbeachtlich.