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Steuerrecht | beschränkte Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen, der einen geringen Teil seiner Einkünfte in einem Mitgliedstaat erzielt und in einem anderen wohnt
Der EuGH hat in der Rs. C-169/03 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 39 EG steht den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates entgegen, wonach natürliche Personen, die steuerlich als nicht im Inland wohnend angesehen werden, die dort aber Einkünfte aus Arbeit beziehen, – einer Quellensteuer unterliegen, die keinen Grundfreibetrag oder andere durch die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. bedingte Abzüge vorsieht, – während im Inland ansässige Personen bei der normalen Veranlagung zur Einkommensteuer bzgl. sämtlicher in diesem Mitgliedstaat und im Ausland erzielten Einkünfte Anspruch auf einen solchen Freibetrag haben oder zu solchen Abzügen berechtigt sind, – wenn im Besteuerungsstaat gebietsfremde Personen in ihrem eigenen Wohnsitzstaat nur über Ressourcen ver...