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Russische Föderation | Änderung der Mehrwertsteuer und von Verbrauchsteuern
Mit Wirkung ab ist durch Änderung von Art. 165 von Teil II des Steuergesetzbuches eine Mehrwertsteuersenkung von 20 % auf 18 % in Kraft getreten. Außerdem wurden in Art. 193 einige Verbrauchsteuersätze geändert. Geändert wurden u. a. die Art. 145, 154, 157, 159, 160, 161 und 163 betreffs der Verkaufsteuer als örtliche Steuer und der Verbrauchsteuer für mineralische Rohstoffe (siehe Sammlung von Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Nr. 28/2003).