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Einkommensteuer | Versagung des Abzugs von Steuerberatungskosten für beschränkt Steuerpflichtige nicht EU-rechtswidrig
(1) Die Freiheitsrechte des EGV lassen eine unterschiedliche Behandlung Gebietsansässiger und Gebietsfremder zu. (2) Umstände, die die einkommensteuerliche Leistungsfähigkeit mindern, braucht der Quellenstaat nicht zu berücksichtigen. (3) Steuerberatungskosten mindern die einkommensteuerliche Leistungsfähigkeit. (4) Die Mitgliedstaaten haben hinsichtlich der Umstände, die die Leistungsfähigkeit des Stpfl. mindern, einen Definitionsspielraum (, EFG 2004, S. 563). • Hinweis: Der Kl. mit Wohnsitz in den Niederlanden erzielte im Streitjahr 1998 inländische gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Erbengemeinschaft, die weniger als 90 % seiner Gesamteinkünfte betrugen. Er unterlag der beschränkten Steuerpflicht mit der Konsequenz, da...