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OLG Düsseldorf 19.12.2003 23 U 41/03, NWB 33/2004 S. 268

Steuerberatung | Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers (§ 42d EStG)

Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt mit Haftungsbescheid gem. § 42d EStG wegen der nachträglichen Abführung zu wenig einbehaltener Lohnsteuer in Anspruch genommen, hat der Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch in entsprechender Höhe gegen die betroffenen Arbeitnehmer. Dieser Anspruch entsteht in dem Augenblick, in dem der Arbeitgeber die Steuerforderung für die Arbeitnehmer erfüllt. Macht der Arbeitgeber diesen Erstattungsanspruch nicht geltend, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, kann er die an das Finanzamt gezahlten Beträge regelmäßig nicht im Wege des Schadensersatzes von dem Steuerberater, dessen Verhalten zu den Steuernachforderungen beigetragen hat, erstattet verlangen. Etwas anderes gilt auch nicht hinsichtlich der Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Erstattungsanspruchs...