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BFH 28.04.2004 VII B 44/04, NWB 33/2004 S. 268

Steuerberatung | Tätigkeit als Landwirt nicht mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 4 StBerG)

Mit der Inkompatibilitätsregelung des § 57 Abs. 4 StBerG soll der abstrakten Gefahr begegnet werden, dass ein StB aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten bei seiner anderweitigen beruflichen Tätigkeit in Interessenkollision gerät. Die mit § 57 Abs. 4 StBerG getroffene Regelung ist mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Freiheit der Berufswahl vereinbar. Auch die Tätigkeit als Landwirt ist mit dem Beruf des StB unvereinbar (, n. v.).