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OFD Hannover 16.06.2004 S 3844 - 101 - 34 1, NWB 33/2004 S. 265

Erbschaftsteuer | Leistungen aus Restschuldversicherungen bei Arbeitslosigkeit (§ 33 Abs. 3 ErbStG)

Versicherungsunternehmen, die wiederkehrende Leistungen aus einer sog. Restschuldversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit an den Versicherten/Darlehensnehmer zahlen, können zur Vermeidung überflüssigen Verwaltungsaufwands auf eine Anzeige verzichten ().