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Einkommensteuer | Aufstockung einer unwesentlichen zu einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG)
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer KapGes, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt war und die innerhalb eines VZ veräußerten Anteile 1 v. H. des Kapitals der Gesellschaft übersteigen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Streitjahrs 1994). Stockt ein Stpfl. seine bis dahin nicht wesentliche Beteiligung von 25 v. H. an einer GmbH kurz vor Veräußerung seines GmbH-Anteils um 500 DM auf, so ist der Schluss auf eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht gerechtfertigt, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs des „Mini-Anteils” nicht mehr zu erwarten ist, dass die erweiterte Beteiligung des Stpfl. zu positiven Einkünften führen wird. Gleichzeitig kann ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichk...