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FG Saarland 19.05.2004 1 V 51/04, NWB 33/2004 S. 261

Finanzgerichtsordnung | Sitzverlegung ins Ausland und Beteiligtenwechsel (§ 63 FGO)

Die Verlegung des Sitzes einer GmbH ins Ausland (Frankreich) und der dadurch begründete Zuständigkeitswechsel nach §§ 20a, 21 Abs. 1 Satz 2 AO i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 6 UStZustV hat nach dem keinen Einfluss auf ein laufendes finanzgerichtliches Verfahren.