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NWB Nr. 33 vom Seite 2603 Fach 27 Seite 5857

Die Auswirkungen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes auf die gesetzliche Rentenversicherung

von Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Dirk R. Schuchardt, Duisburg

I. Einführung

Ein weiterer Baustein der Agenda 2010 betrifft auch die gesetzliche Rentenversicherung (RV). Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitgesetz) v. (BGBl 2004 I S. 1791) bringt hierbei versteckte Veränderungen bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch spürbare Einschnitte auf der Leistungsseite. Die Rentenformel, namentlich die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts gem. § 68 SGB VI, wurde u. a. dahingehend modizifiziert, dass bei zukünftigen Rentenanpassungen durch den „Nachhaltigkeitsfaktor” die Rentenbezieher zu 1/4 an den Veränderungen der Relation zwischen der demographischen Entwicklung und den Veränderungen in der Erwerbstätigenquote beteiligt werden. Eine „Minus-Anpassung” wird ausgeschlossen (§ 68 Abs. 6 SGB VI).

II. Keine Versicherungsfreiheit in der „Ich-AG”

Bezieher eines Existenzgründerzuschusses nach § 421l SGB III (sog. „Ich-AG”) konnten bislang die an sich bestehende Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 10 SGB VI unterlaufen, indem sie die selbständige Tätigkeit nur geringfügig i. S. des § 5 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ausübten (Gewinn nicht mehr als 400 € mtl.). Diese Möglichkeit besteht ab dem nicht mehr, so dass alle „Ich-AG's” ab diesem Zeitpunkt versicherungspfl...