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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 842/99 EFG 2004 S. 1681

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, EStG § 13a

Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages.

  2. Überlässt der Landwirt seinem Sohn zwar das alleinige Nutzungsrecht am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und die alleinige Entscheidungsbefugnis für alle zur Führung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen bis zum Eintritt des Erbfalls, wird der Sohn aber weder Eigentümer des lebenden und toten Inventars noch erlangt er auf andere Weise, z.B. durch „eiserne Verpachtung” des Inventars, das volle Verfügungsrecht über das lebende und tote Inventar, liegt kein Wirtschaftsüberlassungsvertrag vor.

  3. Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.

  4. Ein Pachtvertrag kann steuerlich auch dann anzuerkennen sein, wenn die vertragliche Gestaltung, dem Verpächter eines landwirtschaftlichen Hofes und seiner Ehefrau einen Anspruch auf gemeinsame Haushaltsführung gegen den Pächter zu gewähren, zwischen Fremden nicht üblich sein sollte. Wird ein solcher Vertrag ernsthaft vereinbart und auch tatsächlich durchgeführt, weil z.B. der Verpächter ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an dem Vertrag hat, da er mit ihm die Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse schafft, ist der Pachtvertrag gleichwohl steuerlich anzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1681
EFG 2004 S. 1681 Nr. 22
WAAAB-24953

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