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BBK 15/2004 S. 4422

Gewinnwirksame Ausbuchung einer Kontokorrentforderung

Der Verlust der Kontokorrentforderung führt gem. rkr. nicht zu Betriebsausgaben, wenn die Forderung von Anfang an kein Betriebsvermögen bildete, weil bereits bei Abschluss der Kontokorrentvereinbarung nicht mit einem Ausgleich des Negativsaldos gerechnet werden konnte. Gegen die Annahme von Betriebsvermögen sprach ferner, dass die Vereinbarung nur aufgrund der Gesellschafterstellung des Mitgesellschafters in beiden Gesellschaften getroffen wurde, mit einem fremden Dritten aber in dieser Form nicht zustande gekommen wäre.

[KA]