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BBK 15/2004 S. 4421
Lagerraum im Keller als häusliches Arbeitszimmer
Wird der Kellerraum eines Einfamilienhauses ausschließlich als Lager beruflich genutzt, unterliegt er gem. dem (BFH/NV 2003 S. 1163) nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Es handelt sich begrifflich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.