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OLG Nürnberg 22.06.2004 3 U 334/04, NWB 32/2004 S. 260

Berufsrecht | Werbung einer Kanzlei mit Umsatzzahlen

§ 6 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist zumindest insoweit wegen Verstoßes gegen Art. 12, 3 GG nichtig, als er die Werbung mit Umsatzzahlen verbietet. Dagegen sind die Aussagen „Das Unternehmen behauptet sich als führende Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei deutschen Ursprungs” sowie „Das Unternehmen ist damit der Partner Nr. 1 im internationalen Mittelstand” als nicht überprüfbare Werturteile unzulässig (, BB 2004, 1526).