Änderungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme aus Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH
Leitsatz
Hat die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zu Gunsten der "eigenen" GmbH schon während des streitigen Veranlagungszeitraums
gedroht, liegt insoweit kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO 1977 bei einer späteren tatsächlichen
Inanspruchnahme vor. Dieses gilt selbst dann, wenn die tatsächliche Höhe der Inanspruchnahme erst nach dem Ablauf des streitigen
Veranlagungszeitraums feststand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1224 EFG 2004 S. 1224 Nr. 16 KÖSDI 2004 S. 14354 Nr. 10 XAAAB-24704
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