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FG Köln Urteil v. - 7 K 735/02 EFG 2004 S. 1604

Gesetze: EStG § 24 Nr 1, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, BGB § 839, BGB § 839 Abs 1, GG Art 34, EStG § 24

Entschädigungen:

Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

Leitsatz

1) Rechtsgrundlage für eine Entschädigungsleistung kann auch ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch sein, im Streitfall ein Amtshaftungsanspruch.

2) Für die Entschädigungsqualität gesetzlicher Schadensersatzansprüche ist unerheblich, ob der Berechtigte im Rahmen von Vergleichsverhandlungen unter nicht unerheblichem rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck steht.

3) Wird nach einem langen Zeitraum - im Streitfall 15 Jahre - und auf verschiedenen Urteilen der Zivilgerichtsbarkeit beruhenden Zahlungen ein Abfindungsvergleich mit einer abschließenden Abfindungszahlung geschlossen (gestrecktes Schadensbild), ist eine Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1604
EFG 2004 S. 1604 Nr. 21
KÖSDI 2004 S. 14437 Nr. 12
HAAAB-24689

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