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Grunderwerbsteuer | interne Anzeigepflichten bei Änderungen gem. § 1 Abs. 2a, Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
Mit Vfg. v. - S 4520 - 56/St 43 hat die OFD Nürnberg die Veranlagungsstellen für PersGes bzw. Hausgemeinschaften angewiesen, den GrESt-Stellen alle unmittelbaren und mittelbaren Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundstücksbesitzenden PersGes (§ 1 Abs. 2a, Abs. 1 Nr. 3 GrEStG) mitzuteilen. Trotz bestehender Anzeigepflicht hatten die GrESt-Stellen bislang nur lückenhaft bzw. nicht zeitnah hiervon Kenntnis erhalten.