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BFH 19.05.2004 III R 29/03, NWB 31/2004 S. 247

Eigenheimzulage | alleinige Nutzung einer Wohnung im Zwei- oder Mehrfamilienhaus durch den Miteigentümer (§§ 9, 15 EigZulG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu. (2) Die Anweisung in Rz. 66 des (BStBl 1998 I S. 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG. (3) Die Gewährung der EigZ im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht v...