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FG Saarland 02.06.2004 1 K 437/02, NWB 31/2004 S. 246

Kostenrecht | Streitwert bei Anfechtung eines Insolvenzantrags

Ist zum Zeitpunkt des Antrags des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Steuerschuldners ungewiss, ob das Verfahren eröffnet wird und zu welchem Ergebnis es führen wird, beträgt der Streitwert der Anfechtungsklage gegen den Insolvenzeröffnungsantrag gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F. 4 000 € (nach § 52 Abs. 2 GKG n. F. jetzt: 5 000 €; ).