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Kostenrecht | neue Gebühren im Finanzprozess
In dem Artikel „Vorschusspflicht und neue Gebühren im Finanzprozess ab ” in NWB Aktuelles Heft 27/2004 hat sich leider im letzten Absatz ein Fehler eingeschlichen. Die Anwaltsverfahrensgebühr vor dem FG beträgt nicht die 1,3-fache Gebühr gem. Nr. 3100 RVG-Vergütungsverzeichnis, sondern das 1,6-fache gem. Nr. 3200 RVG-Vergütungsverzeichnis. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und um handschriftliche Korrektur.