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Doppelbesteuerung | Schachtelprivileg nach DBA-Irland auch für Unlimited Company having a share capital
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die nicht nur vorübergehend angelegte Beteiligung einer inländ. KapGes an einer KapGes im niedrig besteuerten Ausland innerhalb der EG (hier: an einer gemeinschaftsrechtlich geförderten sog. IFSC-Gesellschaft in den irischen Dublin Docks) ist jedenfalls nicht deshalb missbräuchlich i. S. des § 42 Abs. 1 AO, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt (Bestätigung der Senatsurt. v. - I R 94/97, BStBl 2001 II S. 222, und I R 117/97, BFH/NV 2000 S. 824). (2) Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland auch dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen „Unlimited Company having a share capital” ausgeschüttet werden (Abweichung von den BFH-Urt. I R 94/97 un...BStBl 1999 I S. 698