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Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
I. Einführung
Das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (GPSG) v. (BGBl 2004 I S. 2), das am in Kraft getreten ist, setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (ProdSRL) in nationales Recht um. Mit dem GPSG werden das bisherige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bisherige Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Beide traten am außer Kraft. Die Zielsetzungen und Neuregelungen des Gesetzes betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
Verbesserung des europaweit einheitlichen Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzes in nunmehr einem Gesetz;
Verschärfung der Informations- und Rückrufpflichten für Hersteller und Händler beim Inverkehrbringen gefährlicher Produkte;
bessere Marktüberwachung, u. a. durch Informationspflichten der Aufsichtsbehörden gegenüber der Öffentlichkeit im Falle der Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Menschen;
mehr „Geprüfte Sicherheit” durch Erweiterung der Produktpalette, die das GS-Zeichen in Zukunft erhalten können.
II. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich ist in § 1 Abs. 1 GPSG geregelt. Danach gilt das Gesetz für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, welches selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unterneh...