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Pflegeversicherung | Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag für landwirtschaftliche Unternehmer
Mit Bek. v. (BAnz Nr. 115 v. S. 13242) hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung für das Gebiet der Bundesrepublik die Höhe des Zuschlags bekannt gegeben, der als Pflegeversicherungsbeitrag auf den Krankenversicherungsbeitrag zu erheben ist, den landwirtschaftliche Unternehmen nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte aus Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zu zahlen haben. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 11,9 v. H. und gilt für die Zeit vom bis zum . Er ist auch auf die Krankenversicherungsbeiträge zu erheben, die der landwirtschaftliche Unternehmer für versicherungspflichtig mitarbeitende Familienangehörige zu entrichten hat.