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BMF 30.06.2004 IV C 5 - S 2352 - 49/04, NWB 30/2004 S. 241

Lohnsteuer | doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern ohne eigenen Hausstand

Mit Schr. v. - S 2000 (BStBl 2004 I S. 173) wurde in Tz. II, 3 zur doppelten Haushaltsführung bei AN mit eigenem Hausstand Stellung genommen. Zu möglichen Folgerungen aus der Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch das StÄndG 2003 bei AN ohne eigenen Hausstand (R 43 Abs. 5 LStR) nimmt jetzt das Stellung. Danach gilt Folgendes: Die Einfügung des Wortes „nur” in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG verdeutlicht, dass eine doppelte Haushaltsführung nur dann vorliegt, wenn der AN außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. AN ohne eigenen Hausstand außerhalb des Beschäftigungsorts erfüllen danach die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht. Die Regelung in R 43 Abs. 5 LStR kann daher nicht mehr fortgeführt werden (vgl. Gesetzesbegründung BT-Drucks. 15/1945)....