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BFH 15.06.2004 VIII R 7/01, NWB 30/2004 S. 240

Gewerbesteuer | Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns i. S. des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG

Nach dem unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer PersGes der GewSt, soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Mitunternehmer sind. – Anmerkung: Diese das steuerrechtliche Schrifttum seit 10 Jahren beschäftigende Streitfrage ist nun im Sinne der Aufassung der FinVerw gelöst. Ob dies der Auffassung des Gesetzgebers entspricht, mag man zu Recht bezweifeln, weil der Gesetzgeber die Fiktion des laufenden Gewinns bei der Veräußerung an sich selbst, auch im UmwStG ausdrücklich, nicht aber im GewStG geregelt hat, obwohl dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. Dafür, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf § 7 GewStG bewusst auf eine Regelung verzichtet haben könnte, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.