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Einkommensteuer | Vereinbarkeit des Steuerabzugs und der Haftung gem. § 50a Abs. 4 und 5 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit
Der I. Senat des dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfragen vorgelegt: (1) Sind Art. 59 und 60 EGV dahingehend auszulegen, dass gegen sie verstoßen wird, wenn ein in Deutschland (Inland) ansässiger Vergütungsschuldner eines im EU-Ausland (konkret: den Niederlanden) ansässigen Vergütungsgläubigers, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt, gem. § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG 1990 in der im Jahr 1993 geltenden Fassung in Haftung genommen werden kann, weil er den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG unterlassen hat, während Vergütungen an einen im Inland unbeschränkt estpfl. Vergütungsgläubiger (= Inländer) keinem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 EStG unterliegen und daher auch keine Haftung des Vergütungsschuldners wegen eines unterlassenen oder zu geringen Steuerabzugs in Betracht kommt? (2) Ist die Frage ...