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Einkommensteuer | Sanierungsgewinne bei Kommanditgesellschaften (§ 3 Nr. 66 EStG a. F.)
Die OFD Frankfurt a. M. gibt in einer umfangreichen Vfg. v. 19. 5. 2004 - S 2140 A - 2 - St II 2a einen Überblick über die gesammelte BFH-Rspr. zur BV-Mehrung durch Schulderlass im Rahmen einer unternehmensbezogenen Sanierung bzw. einer unternehmerbezogenen Sanierung, die als Sanierungsgewinn gem. § 3 Nr. 66 EStG a. F. steuerfrei sein kann. Die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns bewirkt auch, dass vorhandene Verlustvorträge nach § 10d EStG oder § 10a GewStG nicht gekürzt werden, so dass künftige Gewinne des Unternehmens /Unternehmers mit vorhandenen Verlustvorträgen verrechnet werden können.