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BBK 14/2004 S. 4419

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung

Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind gem. in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zzgl. etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren.

[HI]