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Auswirkungen der IAS/IFRS auf die Steuerbilanz
Soweit nicht steuerrechtliche Besonderheiten entgegenstehen, sind die für KapGes und andere Kaufleute im HGB gleichermaßen geregelten handelsrechtlichen GoB gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 5/04) auch im Steuerrecht konform der Bilanzrichtlinie auszulegen; gem. der Vorabentscheidung des sind ergänzend die IAS bzw. IFRS i. d. F. des Streitjahrs heranzuziehen. Eine Rückstellung für ein Risiko aus einer Avalverbindlichkeit sei auch dann zu bilden, wenn dieses bereits bei Eingehung des Vertrags vorhanden und wesentlich höher ist als das Vertragsentgelt. Nach der Entscheidung des EuGH ist die Kredittilgung zwischen Bilanzstichtag und -erstellung kein wertaufhellendes, sondern nur ein wertänderndes nachträglich...