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Die Auflösung der GmbH & atypisch Still durch Einbringung in die GmbH
Verbuchung in Handels- und Steuerbilanz
++ Kernaussagen ++Die Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft im Wege der Einbringung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt handelsbilanziell für die GmbH kein Anschaffungsgeschäft dar. Steuerlich liegt dagegen eine Vermögensübertragung vor. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Buchungen in Handels- und Steuerbilanz.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Ausgangslage und Zielstruktur | • | Außerplanmäßige Abschreibung | ||
II. | Zivilrechtliche Behandlung und handelsbilanzielle
Auswirkungen | III. | Steuerbilanzielle
Konsequenzen• Auflösung als
Vermögensübertragung | ||
••• | AllgemeinesVerbuchung der Kündigung der atypisch stillen
GesellschaftSachkapitalerhöhung | ||||
• Steuerbilanzielle
Konsequenzen des Ausscheidens | |||||
IV. | Zusammenfassung |
I. Ausgangslage des Fallbeispiels und Zielstruktur
Die Beteiligung des Gesellschafters einer GmbH über eine zusätzliche atypisch stille Gesellschaft an der KapGes war bis 2002 ein verbreitetes Mittel, um auf Ebene der GmbH entstehende Verluste auch beim Gesellschafter geltend machen zu können. Mit der Einführung eines Satz 6 in § 15 Abs. 4 EStG (im Rahmen des StVergAbG mit Wirkung vom VZ 2003 an) haben solche Konstruktionen an Attraktivität verloren. ...