Auswahlermessen bezüglich einer Inanspruchnahme des
faktischen Geschäftsführers
Amtsermittlungsgrundsatz
Haftungsbescheid für
Umsatzsteuer vom
Leitsatz
1. Ein Haftungsbescheid ist materiell
rechtswidrig, wenn das Finanzamt bei der Ausübung des Auswahlermessens
unberücksichtigt lässt, dass neben dem in Anspruch genommenen
bestellten Geschäftsführer eine weitere Person als faktischer
Geschäftsführer anzusehen war und daher als weiterer möglicher
Haftungsschuldner zur Verfügung steht.
2. Der Amtsermittlungsgrundsatz
verpflichtet die Behörde, die ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren
Möglichkeiten der Sachverhaltsermittlung auszuschöpfen und
insbesondere den Inhalt der ihr zur Verfügung stehenden Akten zu beachten.
In diesem Zusammenhang ist es zumutbar, in einem Haftungsverfahren auch die
Vollstreckungsakte beizuziehen und auf
haftungsrelevante Umstände durchzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1192 EFG 2004 S. 1192 Nr. 16 IAAAB-24239
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