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Russische Föderation | Senkung der Wertpapierverkehrsteuer
Mit einer Novelle des Föderalgesetzes Nr. 2023-I i. d. F. vom 18. 10. 1995, Nr. 158-F3 wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2004 der Steuersatz von 0,8 % auf 0,2 % des Nennbetrags einer Emission gesenkt. Der Gesamtbetrag der Steuer je Emission ist auf 100 000 Rbl. beschränkt (siehe Sammlung von Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Nr. 52/2003, Teil I).