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Einkommensteuer | kein Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen bei Bezug einer Unfallrente
Ein in der Bundesrepublik Deutschland geduldeter Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien hat nach einem hier erlittenen Arbeitsunfall keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er und seine Familie ihren Lebensunterhalt allein von einer Unfallrente und der Sozialhilfe bestreiten (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 3/04).