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Doppelbesteuerung | Körperschaftsteuervergütung als „Dividende” i. S. von Art. 10 DBA-Schweiz
Eine Vergütung von Körperschaftsteuer gem. § 52 KStG a. F. gehört zu den „Dividenden” i. S. des Art. 10 DBA-Schweiz (). • Hinweis: Die Klin., eine Schweizer AG, war im Streitjahr 1990 am Stammkapital einer deutschen GmbH zu ca. 99 v. H. beteiligt. Für die verdeckte Gewinnausschüttung galt „EK 03” als verwendet, so dass sich die KSt der GmbH gem. § 27 Abs. 1 KStG 1984 erhöhte. Die Klin. unterlag mit ihren Gewinnanteilen, die sie von der GmbH bezogen hatte, der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Nr. 1 KStG 1996 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1997). Zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften gehörte auch die Vergütung der von der GmbH gezahlten KSt gem. § 52 KStG 1996 (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997). Das BfF hatte die zu vergütende KSt einem Kapitalertragsteuerabzug von 5 v. H. des Vergütungsbetrags (§ 43 Abs. 1 Nr. 6 i. V. mi...