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IWB Nr. 13 vom Seite 619 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 562

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Zug

von Dr. Magnus Hindersmann, Essen und Dr. Michael Myßen, Berlin

I. Überblick

1. Einführung

Der Kanton Zug ist nach einer Untersuchung der Credit Suisse der attraktivste Wirtschaftstandort in der Schweiz (Fischer, www.emagazine.credit-suisse.com, Stand: ). Eine wesentliche Rolle bei dieser Untersuchung spielte die Steuerbelastung der natürlichen und juristischen Personen. Dabei sind naturgemäß insbesondere die Einkommen- und Kapitalsteuer berücksichtigt worden (vgl. hierzu auch Schmidt/Fölmli, IStR 2003, S. 721 ff.). Zug nimmt aber auch einen Spitzenplatz im interkantonalen Steuervergleich bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. So wird der Kanton auf Platz 1 der „Top-Nine” der Steuerparadiese geführt (NZZ-Online v. , zitiert nach Deininger, ZErb 2003, S. 362 [S. 363 und dort in Fn. 10]). Die Steuerhoheit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der Schweiz allein bei den Kantonen und teilweise – nicht aber in Zug – bei den Gemeinden. Die interkantonalen Unterschiede sind vor die- S. 620sem Hintergrund sehr groß (vgl. Hindersmann/Myßen, a. a. O., insbesondere Rn. 2013 zu den Spitzensteuersätzen; zum Steuerwettbewerb der Kantone vgl. auch Schindhelm/Hindersmann, ErbS...