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Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Zug
I. Überblick
1. Einführung
Der Kanton Zug ist nach einer Untersuchung der Credit Suisse der attraktivste Wirtschaftstandort in der Schweiz (Fischer, www.emagazine.credit-suisse.com, Stand: ). Eine wesentliche Rolle bei dieser Untersuchung spielte die Steuerbelastung der natürlichen und juristischen Personen. Dabei sind naturgemäß insbesondere die Einkommen- und Kapitalsteuer berücksichtigt worden (vgl. hierzu auch Schmidt/Fölmli, IStR 2003, S. 721 ff.). Zug nimmt aber auch einen Spitzenplatz im interkantonalen Steuervergleich bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. So wird der Kanton auf Platz 1 der „Top-Nine” der Steuerparadiese geführt (NZZ-Online v. , zitiert nach Deininger, ZErb 2003, S. 362 [S. 363 und dort in Fn. 10]). Die Steuerhoheit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der Schweiz allein bei den Kantonen und teilweise – nicht aber in Zug – bei den Gemeinden. Die interkantonalen Unterschiede sind vor die- S. 620sem Hintergrund sehr groß (vgl. Hindersmann/Myßen, a. a. O., insbesondere Rn. 2013 zu den Spitzensteuersätzen; zum Steuerwettbewerb der Kantone vgl. auch Schindhelm/Hindersmann, ErbS...