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Vertretungsberechtigung einer Rechtsanwalts-AG vor dem BFH
Der entschieden, dass auch Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ebenso wie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-AG vor dem Bundesfinanzhof auftreten dürfen. Und das obwohl in den §§ 59c ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung bislang nur die Zulassung von Rechtsanwalts-GmbH geregelt sei.