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Inhaltsanforderungen an Anlageprospekte zu geschlossenen Immobilienfonds
Der entschieden, dass im Anlageprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds, dessen wirtschaftlicher Erfolg allein auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung des Anlageobjekts beruht, deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen ist.