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BBV 7/2004 S. 6

Entgeltlicher Erwerb eines Erbteils

Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die nach dem Urt. des BFH v. - IX R 5/02 dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als (früher) zwei bzw. (heute) zehn Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.