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BBV 7/2004 S. 4

Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Einbeziehung von Grundstücksveräußerungen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz in Drei-Objekt-Grenze

Da die öffentliche Hand den Verkauf der Grundstücke nach § 3 Abs. 1 VerkFIBerG verlangen kann und der Eigentümer nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VerkFIBerG auch verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen, kann dem Verkäufer in diesen Fällen eine Verkaufsabsicht nicht unterstellt werden. Hierfür spricht auch, dass der Verkäufer gezwungen ist, einen unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis zu akzeptieren. Ein Grundstück, das nach § 3 Abs. 1 VerkFIBerG an die öffentliche Hand veräußert wird, ist somit in der Regel nicht als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zu werten (BMF, Schr. v. - I B 6 - 3440/4-9-12 -121562/3003).